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Leitfaden zum Hackerparagrafen

Der Branchenverband Bitkom bietet einen kostenlosen Leitfaden zum Umgang mit dem landläufig als "Hackerparagraf" bezeichneten Paragraf 202c StGB an.

Mit der Einführung IT-spezifischer Regelungen – speziell des so genannten Hackerparagrafen 202c Strafgesetzbuch (StGB), hat der deutsche Gesetzgeber im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt. Seitdem steht nicht nur das unberechtigte Beschaffen oder Manipulieren von Daten Dritter unter Strafe, sondern bereits die reine Vorbereitungshandlung. Der Gesetzgeber zielt damit insbesondere auf die Herstellung, Beschaffung oder Verbreitung von Software ab, die dem Anwender auf strafbare Weise Zugang zu Daten verschafft. Die Auslegung der Rechtnorm wirft allerding viele Fragen für Administratoren und Consultants auf.

In vielen IT-Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden herrscht deswegen Unsicherheit: Wann genau machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? Solche Lücken in IT-Systemen werden standardmäßig mit Hacker-Tools getestet. "Gerade für kleinere IT-Sicherheitsberater kann eine Strafanzeige aufgrund des Paragrafen 202c StGB und ein nachfolgender, langer Rechtsstreit Existenz bedrohend sein", sagt Lutz Neugebauer, Bereichsleiter Sicherheit beim Bitkom. Der Verband hat daher zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden für IT-Sicherheitsexperten erstellt. Der Leitfaden steht auf der Bitkom-Website zum Download zur Verfügung.

Quelle: www.it-defender.com